Fristlose Kündigung von meiner Seite
Hallo Schwarmwissen,
ich befinde mich in einer äußerst belastenden Situation und benötige dringend eure Erfahrung. Ich habe mein Mietverhältnis fristlos gekündigt und hoffe auf Unterstützung, wie ich in dieser Angelegenheit weiter vorgehen soll.
Hintergrund:
Ich habe ein Mietverhältnis in einer Wohnung und sehe mich aufgrund schwerwiegender Vorfälle gezwungen, die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB auszusprechen. Dies basiert auf folgenden Gründen:
- Unzumutbare Lärmbelästigung: Seit einiger Zeit wird meine Wohnung durch extreme Lärmbelästigung gestört, insbesondere durch das Verhalten eines Angehörigen eines anderen Mieters. Dieser sorgt tagsüber und nachts für wiederholtes, lautstarkes Geschrei und Türgehämmere an unserer Tür, was zu einer massiven Beeinträchtigung unserer Lebensqualität führt. Mehrere Beschwerden an die zuständigen Personen blieben bisher ohne wirksame Reaktion. Der Verursacher ein Angehöriger eines Mieters kann wie die gesamte Mieterschaft in der Wohnung kein deutsch, weshalb mir der Vermieter den Kontakt der zuständigen Sozialarbeiterin gegeben hat. Ein Schlichtungsgespräch hatte eigentlich Klarheit gebracht und der Angehörige hatte eingesehen dass nicht wir das Problem sind. Nun kam alles anders als gedacht:
- Körperverletzung und erheblicher Angstzustand: Am 08.02.2025 wurde ich (männliche Person) körperlich angegriffen und erlitt mehrere Schläge ins Gesicht. Der Täter klopfte wieder bei uns und ich machte auf, da ich dachte er wolle sich bei mir entschuldigen. Nur zog er mich sofort aus unserer Wohnung schrie mich an und schlug mir sofort mehrfach ins Gesicht. Wir wollten eigentlich gerade los und waren davor weder laut noch sonst was. Der Vorfall wurde von den Behörden aufgenommen und ist unter einem bestimmten Aktenzeichen registriert. Die Tat führte zu körperlichen Verletzungen und psychischer Belastung. Es gibt die Sorge, dass wir auch nach einer vermeintlichen Klärung der Situation weiterhin bedroht werden könnten, da der Angreifer sich nicht an Anweisungen gehalten hat.
- Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit: Die wiederholten Vorfälle und die damit verbundene Ungewissheit haben sowohl psychische als auch physische Auswirkungen auf uns. Insbesondere die ständige Angst, erneut angegriffen oder gestört zu werden, beeinträchtigt unsere Lebensqualität erheblich und stellt eine unzumutbare Belastung dar.
- Zeugen: Mehrere Zeugen können die Vorfälle bestätigen. Ein Nachbar eilte mir nach dem Angriff zur Hilfe, und andere Zeugen können das Verhalten des Angreifers als bedrohlich und störend bezeugen.
- Mietrückforderung und Einstellung der Zahlungen: Aufgrund der Vorfälle und der Beeinträchtigung unserer Lebensqualität sehe ich mich gezwungen, die Miete für den Monat Februar 2025 zurückzufordern. Der Dauerauftrag für die Mietzahlungen wurde bereits eingestellt, da die Wohnung in diesem Zeitraum nicht mehr den vertraglich vereinbarten Standard bietet.
Fristlose Kündigung:
Aufgrund der Schwere der Vorfälle und der Gefährdung meiner physischen und psychischen Gesundheit habe ich das Mietverhältnis fristlos gemäß § 569 Abs. 1 BGB gekündigt. Ich möchte nun wissen, welche weiteren Schritte erforderlich sind, um die Kündigung rechtskräftig umzusetzen und welche Rechte ich in dieser Situation habe.
Ich wäre sehr dankbar für jede Unterstützung oder Einschätzung, wie ich in diesem Fall weiter verfahren kann. So ähnlich ( detaillierter und nicht anonymisiert sowie mit vorherigen Meldungen an den Vermieter bzgl. der Ruhestörung) habe ich auch meine Kündigung abgegeben, jedoch vorher den Vermieter am Telefon informiert und hoffe nun auf eure Einschätzung.
Danke.